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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Zustandekommen und Inhalt des Vertrages
- Dem Kaufvertrag liegen die
nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Abweichende
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit
unserer schriftlichen Zustimmung.
- Abbildungen und Angaben über den
Vertragsgegenstand in beim Vertragsabschluß gültigen
Katalogen, Prospekten und sonstigen
Unterlagen sind annähernd maßgebend und keine
zugesicherten Eigenschaften. Alle Mengen-, Maß-, Farb-
und Leistungsangaben
verstehen sich unter den handelsüblichen Toleranzen.
- Zusicherungen, Nebenabreden und
Änderungen des Vertrages bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die
Rechte und Pflichten dieses Vertrages auf Dritte seiner
Wahl zu übertragen.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise verstehen sich in € zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und
Verpackungskosten werden zusätzlich berechnet.
- Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug.
- Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen oder nicht
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht
statthaft. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den
Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen
Vertragsverhältnissen
ist ausgeschlossen.
- Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir
vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren
tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe
von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu
verlangen.
III. Eigentumsvorbehalt
- Sämtliche von uns gelieferten Waren
bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme
berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe
verpflichtet. Die uns durch die Rücknahme entstandenen
Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
- Der Auftraggeber darf die
Vorbehaltsware nicht weiterveräußern, zur Sicherung
übereignen oder verpfänden. Bei Zugriffen durch Dritte
hat er uns unverzüglich unter Übersendung aller ihm
verfügbaren Unterlagen zu unterrichten.
IV. Lieferzeiten, Lieferverzug,
Unmöglichkeit
- Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik,
Aussperrung und unverschuldete erhebliche
Betriebsstörungen verlängern die genannten Termine und
Fristen um die Dauer der durch die Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Wird uns die Vertragserfüllung aus
vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so
sind wir von der Lieferverpflichtung frei.
- Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit
Vertragsabschluß, jedoch nicht vor der vollständigen
Beibringung der vom Auftraggeber bereitzustellenden
Unterlagen, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten
Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn wir bis
zu ihrem Ablauf Versandauftrag erteilt oder dem
Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche sowie
Umstände, die außerhalb unseres Willens liegen,
verlängern die Lieferzeit angemessen.
- Schadensersatzansprüche wegen Verzugs
oder Nichterfüllung sowie wegen Unmöglichkeit sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt.
V. Lieferung, Gefahrübergang
- Ein Versand der
Ware erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des
Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über.
VI. Annahmeverzug
- Nimmt der Auftraggeber den
Vertragsgegenstand nicht termingerecht ab, so sind wir
berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen,
nach deren Ablauf anderweitig darüber zu verfügen und
dem Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu
beliefern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, unter
den Voraussetzungen des §326 BGB vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz wegen
Nichterfüllung, können wir 20% des vereinbarten Preises
zuzüglich des Entgelts für bereits erbrachte
Arbeitsleistungen und verbrauchtes Material als
Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht
nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren,
tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
VII. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung,
Nebenpflichten, Verjährung
- Unsere Gewährleistung erstreckt sich
nur auf neu hergestellte Sachen und nur auf Mängel, die
die Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang
liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter
Bauart, Materialfehler oder mangelhafter Ausführung,
unbrauchbar, machen oder in ihrer Brauchbarkeit
erheblich beeinträchtigen, und verjährt entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen 6 Monate nach Lieferung.
- Wir haften nicht für Schäden, die auf
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und
Behandlung, Nichtbeachtung unsere Aufstellbedingungen,
natürliche Abnutzung, unterlassene Wartung, ungeeignete
Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder
elektrische Einflüsse usw. zurückgehen, sofern sie nicht
durch uns verschuldet sind.
- Erkennbare Mängel sind unverzüglich
nach Empfang der Lieferung, versteckte Mängel
unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Ist der
Auftraggeber nicht Kaufmann, so hat er nur
offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle
nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung als
genehmigt.
- Wir verpflichten uns bei mangelhafter
Lieferung, wozu auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört, nach unserer Wahl zu kostenloser
Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile.
Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Zur Vornahme der
Nachbesserung, bzw. dem Ersatz, hat uns der
Auftraggeber, die dazu erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu geben. Mehrere Nachbesserungen sind
zulässig. Wir sind berechtigt, die Nachbesserung bzw.
den Ersatz von einer, unter Berücksichtigung des
Mangels, angemessenen Teilzahlung durch den Auftraggeber
abhängig zu machen.
- Ist die Nachbesserung oder Ersatz
nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder wird sie
unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber Minderung
des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Ausgeschlossen sind alle anderen
weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und
unsere Erfüllungsgehilfen einschließlich
Schadensersatzansprüchen (vertragliche und
außervertragliche) wegen unmittelbarer und mittelbarer
Schäden (z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebener
Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den
Auftraggeber und Schäden an aufgezeichneten Daten usw.)
und aus der Durchführung der Nachbesserung, soweit nicht
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns vorliegt bzw.
für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend
gehaftet wird.
- Unsere anwendungstechnische
Beratung in Wort und Schrift, unsere Vorschläge,
Berechnungen Analysen usw. sollen dem Auftraggeber
lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte
erläutern. Sie befreit den Auftraggeber nicht von seiner
Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung
unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu
überzeugen. Für die Verletzung von Nebenpflichten, auch
vor Vertragsabschluß (vertraglich und außervertraglich)
sind wir bzw. unserer Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz zum Schadensersatz verpflichtet.
VIII. Erfüllungsort
- Erfüllungsort für die Zahlungen des
Auftraggebers sowie für die Lieferungen ist der Sitz des
Verkäufers.
- Gerichtsstand für Verträge mit
Vollkaufleuten und juristischen Personen des
öffentlichen Rechts ist der Sitz des Verkäufers.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn
der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
IX. Teilunwirksamkeit
- Bei Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen
unberührt.
Impressum
CNS-Computer
Inhaber: Sven Daniels
Robert-Bosch-Straße 22
46397 Bocholt
Tel.: 02871 – 99 121 66
Fax: 02871 – 99 121 77
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